Inhaber einer Basisrente („Rürup-Rente“) können 2018 wieder einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben (>> Glossar) in der Steuererklärung geltend machen. Zum einen steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente, der an den Maximalbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung/West gekoppelt ist, von 23.362 Euro auf 23.712 Euro. Zudem wächst der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtigt, von heute 84 auf 86 Prozent. Somit sind 2018 maximal 20.393 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig (86% von 23.712 Euro). Für Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 47.424 Euro.

 

Quelle: gdv.de